Reisestipendium der Emil Freiherr Marschalk von Ostheim'schen-Stiftung
Stifter / TrägerEmil Freiherr Marschalk von Ostheim'schen-Stiftung Bamberg KontaktEmil Freiherr Marschalk von Ostheim'schen Stiftung Bamberg
Stadt Bamberg, Kämmereiamt
Georg Wittmann
Maximiliansplatz 3
96047 Bamberg
09 51/87-12 08
09 51/87-19 07
gwittmann@stadt.bamberg.de
www.bamberg.de
Akademie der Bildenden Künste
Dieter Feist
Akademiestraße 2
80799 München
0 89/38 52-1 45
0 89/38 52-1 45
www.adbk.mhn.de
SparteBildende Kunst ZielgruppePersonen, die in den Kreisen Ober-, Mittel- oder Unterfranken oder in dem Gebiet der ehemaligen Grafschaft Henneberg, wie diese 1583 bei dem Tode des letzten Grafen Georg Ernst bestand, oder in Sachsen Meiningen nach dem Stand der Staatseinteilung von 1919 geboren sind. Ferner Personen, deren Eltern (bei unehelichen Antragstellern die Mutter) in den oben bezeichneten Gebieten mindestens zwei Jahre ansässig waren.
Das Reisestipendium wird abwechselnd an einen jungen Künstler und an einen jungen Wissenschaftler verliehen (Höchstalter 30 Jahre). Gründungsjahr1903 Vergabeturnusalle zwei Jahre (in ungeraden Jahren)
Vergabeform- ein Stipendium in Höhe von mindestens 766,94 Euro
- öffentliche Veranstaltung
- Werkveröffentlichung/-präsentation
VergabegremiumFachjury Eigenbewerbungmöglich TeilnahmebedingungenZur Bewerbung um das Stipendium wird am Anfang eines Kalenderjahres in öffentlichen Blättern sowie durch Anschlag am Schwarzen Brett der Akademie der Bildenden Künste in München aufgefordert.
Der Bewerber hat zunächst aus seinem Fach nach einem von der Akademie der Künste in München aufzustellenden Thema eine Probearbeit zu liefern und diese bei dem Präsidenten der Akademie zu dem festgelegten Termin einzureichen.
Die Akademie der Bildenden Künste stellt ein schriftliches Gutachten über die beste Arbeit aus und übermittelt dieses Gutachten dem Bamberger Stadtrat, der den Verfertiger der Probearbeit umgehend zur Einreichung seines Gesuchs veranlasst, und ihn zugleich auffordert, die Probearbeit an die Stadt Bamberg gegen Bezahlung der Übersendungskosten abzuliefern.
Alsbald nach Zuteilung des Stipendiums hat der Stipendiat eine Reise im In- und Ausland durchzuführen, die mehrere Wochen zu dauern hat. Während dieser Reise hat er ein Kunstwerk seines Fachs zu fertigen und gegen Bezahlung der Übersendungskosten der Stadt Bamberg spätestens nach Ablauf der Reise zu überlassen. weitere HinweiseDie Vergabe des Reisestipendiums
an Künstler soll eine Auszeichnung sein und gleichzeitig die Weiterbildung fördern.
Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt in Raten entsprechend der Vereinbarung, die vor Antritt der Reise zwischen der Stiftung und dem Stipendiaten zu treffen ist.
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